טו חד למשרא עושקו וחד למשרא גזלו וצריכי דאי אשמעינן גזלו משום דלא טרח ביה אבל עושקו דטרח גביה אימא לא ואי אשמעינן עושקו משום דלא אתא לידיה אבל גזלו דאתא לידיה אימא לא צריכא
15 Das eine deutet darauf, daß das ihm Vorenthalteneerlaubt ist, und das andere deutet darauf, daß das ihm Geraubteerlaubt ist; er ist der Ansicht, die Beraubung eines Nichtjuden sei erlaubt. Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Geraubten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er sich dabeinicht abgemüht hat, nicht aber gilt dies vom Vorenthaltenen, wobei er sich abgemüht hat. Und würde er es nur vom Vorenthaltenen gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es noch nicht in seinen Besitz gekommen ist, nicht aber gilt dies vom Geraubten, das bereits in seinem Besitze war. Daher ist beides nötig. —